AbfallR 2/2024 jetzt verfügbar

Das vorliegende Heft 2/24 der AbfallR enthält wieder eine Reihe sehr lesenswerter Aufsätze: Der erste Beitrag von Kropp zu den Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts lenkt den Blick auf die Grundlagen der Behandlung von Sonderabfällen in Deutschland.

Mit praxisbezogenen Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung beschäftigt sich Queitsch. Der Autor kritisiert u.a. sehr überzeugend, dass die Auszahlung der Finanzmittel aus dem Einwegkunststofffonds über ein sehr komplexes Punktesystem erfolgt, was sowohl beim Umweltbundesamt als auch bei den Städten und Gemeinden einen nicht unerheblichen Personal- und Sachaufwand auslöst.

Bei der Lektüre des Aufsatzes von Sander dürfen wir an einer spannenden Diskussion unter Experten hautnah teilhaben. Es geht um Ausschlusskriterien für Deponiestandorte ohne Bezug zu einer bestimmten Fläche. Peine hatte dies in seinem Beitrag in AbfallR 3/23 für unzulässig gehalten. Gegen diese These wendet sich nun Sander in ihrem Beitrag.

Franßen/Homann machen in Teil 5 ihrer Beitragsreihe zu den Rechtsfragen der Mantelverordnung deutlich, dass oftmals das Wesentliche im Kleingedruckten steht. Die Autoren zeigen auf, dass es in der Mantelverordnung keine klare Definition für vernachlässigbare Anteile an Störstoffen gibt und machen Vorschläge dazu, wie der Begriff der vernachlässigbaren Störstoffe auszufüllen ist.

Abschließend widmen sich Dolde/Vetter dem Klimaschutz bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen und zeigen, dass über das UVPG auch der Klimaschutz Einzug in das Zulassungsrecht genommen hat. Ist eine Abfallentsorgungsanlage UVP-pflichtig, so stellen die Autoren die spannende Frage nach der Ermittlungstiefe hinsichtlich klimatischer Auswirkungen, auch im Hinblick auf Vorprodukte, Baustoffe und Abdichtungen.


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