AbfallR 4/2024 jetzt verfügbar

Bis heute ist es nicht wirklich gelungen, dem Verpackungsabfallaufkommen mit abfallrechtlichen Mitteln wirksam zu begegnen und einen verlässlichen Regulierungsrahmen zu schaffen, der allseits Akzeptanz findet. Anders als das BVerfG im Fall der Kasseler Verpackungssteuer hält es das BVerwG mit seinem Urteil vom 24.5.2023 im Falle der Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen nunmehr für statthaft, dass Kommunen über den bundesgesetzlichen Standard hinausgehende Maßnahmen zur Eindämmung der Verpackungsflut ergreifen. Mit diesem vermeintlichen Paradigmenwechsel und mit allen wesentlichen Merkmalen und Voraussetzungen kommunaler Lenkungsabgaben, mit denen abfallpolitische Ziele verfolgt werden, befasst sich grundlegend und umfassend – sowie im Ergebnis sehr kritisch – Di Fabio in AbfallR 4/24.

Im Anschluss daran beleuchtet Engelmann die in der geplanten EU-Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrwegquoten und die hieraus resultierenden negativen Wirkungen für Einwegverpackungen in Industrie und Gewerbe aus der Sicht der verpackungsherstellenden Industrie.

Auch der dritte Beitrag betrifft den Bereich der Verpackungsabfälle, hier allerdings Anwendungsfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes im Hinblick auf die Einstufung und Kostentragungspflicht für bestimmte Einwegkunststoffbecher. Dabei geht es um eine entsprechende Entscheidung des Umweltbundesamtes, die aber noch Gegenstand von Rechtsmitteln ist. Schnoor/Stumpe stellen den Fall dar und analysieren die Beurteilungsschwierigkeiten, die die Einstufungsvorschriften des Gesetzes aufwerfen.

Zudem befassen sich Franßen/Homann mit verschiedenen Rechtsfragen des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in Wasserschutzbereichen nach Maßgabe der neuen Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung bzw. der Mantelverordnung, bevor Kropp einen sehr aktuellen Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 6.6.2024 zur abfallrechtlichen Einstufung von asbesthaltigem Gleisschotter bespricht.


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