Das Hamburgische Transparenzgesetz war 2012 das erste seiner Art in
Deutschland. Mittlerweile haben auch Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen
eigene Transparenzgesetze verabschiedet. Das Gesetz in Hamburg
diente als Musterbeispiel für diese Bundesländer. Es zeichnet sich dadurch
aus, dass neben die Pflicht zur Auskunft eine Veröffentlichungspflicht tritt,
auf die ein individueller Anspruch besteht.
Diese 2. Auflage berücksichtigt die Reform des Gesetzes aus dem Jahr
2020, die DSGVO sowie Änderungen der hamburgischen Verfassung
Art. 60 a und 56. Der Kommentar versteht sich als voll- und eigenständiger
Kommentar zur Informationsfreiheit, der nicht nur die transparenzrechtlichen
Besonderheiten aufgreift. Er richtet sich daher auch nicht lediglich
an Anwender des Hamburgischen Transparenzgesetzes, sondern ist ebenso
für alle Länder und den Bund relevant, in denen der Erlass eines echten
Transparenzgesetzes noch aussteht. Die Autoren sind Praktiker mit wissenschaftlichem
Hintergrund, die an der Umsetzung des Hamburgischen
Transparenzgesetzes unmittelbar beteiligt waren.