Die vorliegende Ausgabe beginnt mit einem „Paukenschlag aus der Praxis“. Ulrich Stock, der als Behördenvertreter über eine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Genehmigungsverfahren verfügt, geht in seiner Abhandlung der Frage nach, wie viel Regulierung nötig und wie viel Entbürokratisierung möglich ist. Seine Bezugspunkte sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und insbesondere die jüngsten Änderungen von Juli 2024 durch das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“. Als Nicht-Jurist vermittelt Stock sehr einprägsame Eindrücke und Sichtweisen aus der Behördenpraxis und spricht in diesem Zusammenhang auch grundsätzliche Fragen – z. B. die Erforderlichkeit von Umweltverträglichkeitsprüfung und Erörterungstermin – an.
Gegenstand des Aufsatzes von Christoph Riese und Marie Endres ist die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung nach dem BBergG i.S.v. § 56 Abs. 2 BBergG. Sie kommen zum Ergebnis, dass die nachträgliche Anordnung zulässig sei, was – wie beide auch sagen – von gewichtigen Stimmen aus der Literatur nicht geteilt wird.
Johannes Schulte und Karen Grote gehen auf die am 19.6.2024 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW) ein und befassen sich speziell mit der Solarpflicht für Stellplätze. Im Zusammenhang mit der Beleuchtung der in der Verordnung enthaltenen Ausnahmevorschriften behandeln sie auch die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 2 SAN-VO NRW. Nach dieser Regelung besteht keine Solarpflicht, wenn eine Netzverträglichkeitsprüfung ergibt, dass eine Einspeisung des durch die Photovoltaikanlage erzeugten Stroms auch bei einer Erweiterung der Netzkapazität in das öffentliche Netz nicht möglich ist. Die Autoren werfen in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob dieser Ausnahmetatbestand eine stärkere Bedeutung gewinnen könne, da der Netzausbau im Verhältnis zum Zubau von Photovoltaikanlagen langsamer verlaufe.
Von Lisa Löffler und Thorsten Kirch werden die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht behandelt. Gegenstand der Ausführungen sind Regelungsentwürfe für die Bereiche Windenergie auf See und Stromnetze und für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie. Es handelt sich jeweils um Entwürfe für Artikelgesetze, die sich auf vier bzw. sieben fachgesetzliche Änderungen beziehen. Löffler/Kirch bereiten diese komplexen Entwürfe systematisch auf und stellen die maßgeblichen Inhalte vor.
Martin Spieler ordnet den Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG rechtlich ein. Zielrichtung der Änderung ist der Erlass nationaler Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ (WasserWVVO). Maßgeblicher Bestandteil des Referentenentwurfs ist die Einführung eines neuen Abschnitts im WHG (§§ 61a-e), der sich im Ergebnis auf die Wiederverwendung von Abwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung bezieht. Kritisch setzt sich Spieler insbesondere mit § 61b Abs. 5 des Entwurfs auseinander, wonach für die erforderliche einschlägige Genehmigungsentscheidung das Einvernehmen verschiedener Behörden erforderlich ist.
Ausgewählte News und Rechtsprechung runden das Heft ab.
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