Christoph Arhold

Rechtsanwalt, White&Case, Berlin/Brüssel

Christoph Arhold ist hauptsächlich im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht, inklusive Kartellrecht, Fusionskontrolle und insbesondere Beihilfen- und Förderrecht tätig. Darüber hinaus berät Herr Arhold Mandanten auf anderen Gebieten des EU-Rechts, vor allem mit Bezug zum europäischen Binnenmarkt, etwa im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, der Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes, aber auch im Außenhandels, insbesondere Exportkontrollrecht, wo er – wie auch im Wettbewerbsrecht -regelmäßig Due Dilligence Untersuchungen und Compliance-Schulungen durchführt.

Herr Arhold berät im gesamten deutschen Förder- und europäischen Beihilfenrecht; von der Antragstellung bei nationalen Behörden über die Notifizierung bei der Kommission bis hin zum Rechtschutz vor nationalen und Unionsgerichten.

In der Grundsatzentscheidung des Gerichts erster Instanz (EuG) T-198/01 R hat Herr Arhold erstmals einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Beihilferückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission erwirkt.

Herr Arhold wird vom Juve-Handbuch seit vielen Jahren als einer der herausragenden deutschen Beihilfenrechtsexperten anerkannt. Als solcher tritt er in nationalen und internationalen Fachkonferenzen als Redner auf und publiziert in einschlägigen Zeitschriften und Kommentaren. Es ist deutscher Korrespondent für die führende Fachzeitschrift European State Aid Quarterly.

Vor seiner Zeit als Rechtsanwalt bei White & Case war Herr Arhold u. a. tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Torsten Stein, Direktor des Europa-Instituts Saarbrücken, als Mitarbeiter im Kabinett des damaligen deutschen Richters am EuGH und ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, sowie als Assistent eines Mitglieds des Europäischen Parlaments.

Dem Europa-Institut der Universität des Saarlandes ist Herr Arhold weiterhin durch seine jährliche Dozententätigkeit im Beihilfenrecht verbunden.