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Prof. Dr. Martin Beckmann

Rechtsanwalt, Münster

Prof. Dr. Martin Beckmann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor der Universität Münster. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Staats-, Verwaltungs- und Kommunalrecht, das Umwelt- und Planungsrecht und das Bergrecht. Professor Beckmann ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts, des Raumordnungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts, des Kommunalrechts und des Bergrechts sowie Kommentator des KrWG, des UVPG, des BBergG des KSG und des USchadG. Er ist Herausgeber des Landmann/Rohmer, Loseblatt-Kommentar zum Umweltrecht in vier Bänden, und des Beckmann/Kment zum UVPG/UmwRG, der 2026 in der 7. Auflage erscheint, sowie der „Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht – EurUP“ und der „Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft – AbfallR“ und im Herausgeberbeirat der Zeitschrift BauR und der Zeitschrift für Bergrecht. 2025 erschien im Beck-Verlag die von Beckmann allein bearbeitete 6. Aufl. des Stüer/Beckmann, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts. Planung, Genehmigung, Rechtsschutz.

Professor Beckmann ist Mitglied Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein – Landesgruppe NRW sowie Mitglied des Umweltrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.