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Prof. Dr. Martin Beckmann

Rechtsanwalt, Münster

Prof. Dr. Martin Beckmann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor der Universität Münster. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Staats-, Verwaltungs- und Kommunalrecht, das Umwelt- und Planungsrecht und das Bergrecht. Professor Beckmann ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts, des Raumordnungsrechts, des Verwaltungsprozessrechts, des Kommunalrechts und des Bergrechts sowie Kommentator des KrWG, des UVPG, des BBergG und des USchadG. Er ist Herausgeber des Landmann/Rohmer, Loseblatt-Kommentar zum Umweltrecht in vier Bänden, und des Beckmann/Kment zum UVPG sowie der „Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht – EurUP“ und der „Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft – AbfallR“  und im Herausgeberbeirat der Zeitschrift BauR und der Zeitschrift für Bergrecht. Professor Beckmann ist Mitglied Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein – Landesgruppe NRW sowie Mitglied des Umweltrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.