Prof. Dr. Wolfgang Klett
Köhler & Klett, Rechtsanwalt, Köln
studierte Architektur und Städtebau an der RWTH Aachen und anschließend Rechtwissenschaften an den Universitäten Köln und München. Er promovierte an der Fakultät für Bauwesen der RWTH Aachen.
Er ist Seniorpartner der Kanzlei Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, die im Bereich des Rechts der Technik und des Umweltschutzes tätig ist. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Abfallwirtschaftsrecht, einschließlich Anlagenzulassungsrecht, und das öffentliche Baurecht. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Klett Berater verschiedener Wirtschaftsverbände im Recycling- und Entsorgungsbereich.
Er ist Gründer der Kölner Abfalltage, die er als verantwortlicher Initiator von 1992 an über 25 Jahre mit weiteren Initiatoren geleitet hat. Daneben hat er zugleich einer Reihe von abfallrechtlichen Kolloquien durchgeführt.
Seit 1995 lehrt er am Institut für Aufbereitung und Recycling an der RWTH Aachen im Bereich Entsorgungsingenieurwesen sowie Deponie- und Anlagenzulassungsrecht.
Prof. Dr. Klett ist seit 1992 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW), für die er eine Vielzahl von DGAW-Regional-Veranstaltungen leitete. Von 1995 bis 2016 war im Vorstand der DGAW, deren Vizepräsident er von 2001 bis 2016 war. 2016 wurde er deren Ehrenmitglied
Prof. Dr. Klett ist als Vortragender zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen tätig. Er veröffentlicht Beiträge im Bereich des Immissionsschutz- und Abfallrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Er ist Mitherausgeber der „Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ des Lexxion Verlags, und Kommentator des Deponierechts in Fluck, Frenz, Fischer, Franzen Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht.
Er arbeitet in verschiedenen Gremien mit, als Mitglied im Förderverein des Instituts für das Recht der Wasser- und Abfallwirtschaft an der Universität Bonn sowie im Umweltausschuss des Deutschen Stahlrecycling- und Entsorgungsverbands e. V. (BDSV). Von 2009 bis 2014 hat er im Richtlinien-Ausschuss des VDI Düsseldorf, Richtlinie 6210 „Abbruch und Rückbau von baulichen und technischen Anlagen“, mitgearbeitet. Er ist Mitglied des Kompetenzteams der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. bei dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin. Außerdem ist er Vorsitzender des Arbeitskreises der DGAW zur Chemisierung des Abfallrechts.