Autorin: Eva Katharina Berkemeier
Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen stellt ein etabliertes rechtsdogmatisches Institut des Planungsrechts dar, dem es nicht an hinreichender Aufmerksamkeit durch Gerichte und Rechtswissenschaft mangelt. Demzufolge soll ein Plan von selbst außer Kraft treten, wenn sich die ihm zugrunde liegenden Verhältnisse so massiv verändert haben, dass seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit offenkundig ausgeschlossen ist. Verliert ein Plan auf diese Weise seine Umsetzbarkeit und somit seine Daseinsberechtigung, darf man zwar seine Schutzbedürftigkeit in Zweifel ziehen, aufgeworfen wird hier jedoch die bislang wenig erörterte Frage, ob der Plan unter Beachtung verfassungsrechtlicher Prinzipien tatsächlich ipso iure seinen Geltungsanspruch verlieren und damit einhergehend außer Kraft treten kann.
Die Forschungsarbeit setzt sich im Rahmen dieser Diskussion mit den grundsätzlichen Themen der Rechtsnatur von Plänen, dem allgemeinen Fehlerfolgenregime sowie dem System der Normaufhebung auseinander, um das Rechtsinstitut der Funktionslosigkeit unter Würdigung der Stimmen aus Rechtsprechung und Literatur neu zu bewerten und in die entwickelte Fehlerfolgensystematik einzuordnen.