MinDirig Matthias Sauer
BMUV, Berlin/Bonn
Herr Matthias Sauer studierte in Bonn Rechts- und politische Wissenschaften.
Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Aachen.
1996 wurde er Mitarbeiter des Bundesumweltministeriums am Standort Bonn, zunächst im Bereich Atomrecht. 1999 wechselte er nach Berlin in das damalige Grundsatzreferat für fachübergreifendes Umweltrecht. Dort beschäftigte er sich u.a. mit dem Recht der UVP und der SUP auf nationaler, EU- und UN-Ebene, später auch mit dem zweiten Anlauf für ein Umweltgesetzbuch. Parallel war er von 2004 bis 2011 Mitglied und ab 2008 auch Vorsitzender des Implementation Committee der UN ECE Espoo-Konvention. Zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten hat er die Verhandlungen zur EU-Richtlinie 2003/35 sowie die Gesetzgebungsverfahren zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) 2006 und 2013 mitbetreut.
Seit 2012 leitete er im Bundesumweltministerium das heutige Referat „Informationsfreiheitsrecht, Aarhus-Konvention, Umwelthaftungsrecht, Bessere Rechtsetzung“. Er war dadurch Co-Federführer für die Novelle 2017 zum UmwRG.
Im Juni 2022 hat Herr Sauer offiziell die Leitung der Unterabteilung G I „Grundsatzfragen der Umweltpolitik sowie des –rechts“ im neu gebildeten BMUV übernommen und widmet sich u.a. den vorgenannten Themen auch aus dieser Perspektive.