Matthias Schleifenbaum
Leitfeld Rechtsanwälte, Köln
Die Beratungsschwerpunkte von Matthias Schleifenbaum liegen auf dem deutschen und europäischen Umwelt- und Technikrecht sowie dem Außenwirtschaftsrecht. Er begleitet Unternehmen, Finanzinvestoren und die öffentliche Hand bei regulatorisch geprägten Vertragsgestaltungen und Streitigkeiten, bei Infrastrukturvorhaben in umwelt-, planungs- und gebührenrechtlichen Fragen sowie in Prüfverfahren zur ausländischen Investorenkontrolle. Er verfügt über besondere Expertise im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts und des Rechts der erweiterten Produktverantwortung wie auch des öffentlichen Produktsicherheitsrechts. Matthias Schleifenbaum hat auch eine breite Erfahrung in der umweltrechtlichen und regulatorischen Begleitung von Transaktionen in verschiedensten Industriesektoren.
Matthias Schleifenbaum ist Gründungspartner der LEITFELD Rechtsanwälte. Zuvor war Matthias Schleifenbaum Partner einer überregionalen Kanzlei in Köln und von 2007 bis 2017 als Rechtsanwalt und zuletzt Counsel bei Freshfields Bruckhaus Deringer im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig. Matthias Schleifenbaum veröffentlicht zu umwelt- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen. Er ist Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht und Bearbeiter der Erläuterungen zum Batteriegesetz im Großkommentar Umweltrecht von Landmann/Rohmer sowie Mitbearbeiter des Kommentars von Giesberts/Hilf zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz.