- Publication frequency quarterly
- approx. 48 pages
- ISSN 1613-3919
- eISSN 2190-815X
- Language: German
StoffR – The European Journal for Substances and the Law
StoffR 3/2025 jetzt verfügbar
Linda Schönfelder, Felix Mühlmann und Lena Stahnke erörtern zentrale Rechtsfragen der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in deutsches Recht. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die vor den europäischen Gerichten zu klärende Frage nach der Vereinbarkeit der dort vorgesehenen Kostenbeteiligung von Herstellern an der neuen Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen mit dem Verursacherprinzip den wesentlichen Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der vierten Reinigungsstufe in den Mitgliedstaaten bildet. Inzwischen haben pharmazeutische Hersteller Klage beim EuG eingereicht (Az. T-167/25). Aber auch die EU-Kommission hat Anfang Juni angekündigt, im Interesse einer sicheren Arzneimittelversorgung die KARL noch einmal zu prüfen.
Anschließend illustrieren Constanze Sproll, Stephan G. Walch und Dirk W. Lachenmeier am Beispiel neuartiger Designer-Cannabinoide, dass auch im Stoffrecht das Pacing-Problem ubiquitär ist. Sie fordern nicht zuletzt aus Gründen des Verbraucherschutzes, das von ihnen identifizierte Regulierungsvakuum zwischen den strafbewehrten betäubungsmittelrechtlichen Verboten und dem völligen Fehlen einer Regelung nicht gelisteter psychotroper Substanzen zeitnah und effektiv zu schließen.
Jörn Panteleit und Dieter Drohmann berichten darüber, dass die Ukraine im Rahmen einer generellen Annäherung an die EU und mit Aussicht auf einen möglichen Beitritt ein neues Chemikalienregistrierungssystem (Ukraine REACH) gestartet hat. Sie sind der Auffassung, dass Ukraine REACH auch unter Kriegsbedingungen zur nachhaltigen Entwicklung der chemischen Industrie und zum Schutz von Mensch und Umwelt beitragen kann. Einige wichtige Fragen seien allerdings noch offen.
Für den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen ist der Einsatz von Bioziden oft unerlässlich, kann aber auch nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben. Aus rechtlicher Sicht bedeutet dies, wie Tatjana Röder in ihrem Beitrag herausarbeitet, dass Risiken und Nutzen gegeneinander abgewogen werden müssen und dass es zugleich erforderlich ist, die Melange aus 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Biozidprodukterecht sowie Soft Law in Gestalt von Hinweisen und Standards genau im Blick zu behalten, um die konkreten Anforderungen und Pflichten für Betreiber zu identifizieren.
Hannes Heidorn und Maximilian Mnich weisen in ihrem Beitrag über die Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) darauf hin, dass ihre Vorgaben grundsätzlich ab 31.12.2025 zu beachten sind und nur für Klein- und Kleinstunternehmen eine Übergangsfrist bis 30.12.2026 vorgesehen ist. Sie führen u. a. aus, dass es wegen der erheblichen Auslegungsschwierigkeiten und umständlichen Regelungen der EUDR fast unvermeidbar ist, dass die betroffenen Lieferketten unterbrochen werden.
Jörn Witt, Imme Kley und Kathleen Rogge analysieren das Verhältnis zwischen Wirkstoffgenehmigung und Pflanzenschutzmittelzulassung und zum System des zonalen Zulassungsverfahrens vor dem Hintergrund zweier aktueller EuGH-Urteile. Sie resümieren, dass der EuGH die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Kommission, bewertendem Mitgliedstaat und beteiligtem Mitgliedstaat innerhalb dieses arbeitsteiligen Systems bestätigt habe. Für die Frage, wie die zuständigen Behörden und Gerichte in Deutschland mit diesen Urteilen umgehen, bildet ein von ihnen ausgehender Beschluss des OVG Lüneburg einen ersten relevanten Fingerzeig.
Wie Sipan Kahlaf in seiner Entscheidungsbesprechung aufzeigt, reiht sich eben dieser Beschluss mit seiner Kernaussage, dass im zonalen Zulassungsverfahren die beteiligten Mitgliedstaaten grundsätzlich an die Referenzzulassung gebunden sind, nahtlos in die bisherige Rechtsprechung ein und unterstreicht damit erneut die zentrale Bedeutung des Harmonisierungsprinzips im europäischen Pflanzenschutzrecht.
Schließlich bespricht Hildegard Schöllmann die Dissertation von Nadja Scholtyssek, die die Bezeichnungen veganer und vegetarischer Alternativprodukte für Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse im Lichte des Art. 7 Abs. 1 LMIV unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Blickfangwerbung analysiert.
Eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Veranstaltungshinweise sowie eine kurze Literaturübersicht runden das Heft ab.
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